Liebe Kundinnen und Kunden,

am 26.08.2026 führen die Stadtwerke Pritzwalk GmbH den Steuerbarkeits-Check gemäß §12 Abs. 2 EnWG in Ihrem Netzgebiet durch. Davon betroffen sind alle Erzeugungsanlagen (Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerke), welche durch einen Funkrundsteuerempfänger oder eine Fernwirkanlage gesteuert werden können.