Häufig gestellte Fragen
In unserem FAQ finden Sie weiterführende Informationen.
Abrechnung
Die Jahresverbrauchsabrechnung wird im Januar des Folgejahres erstellt und bis spätestens Mitte Februar versendet.
Haben Sie keinen Zählerstand abgegeben, sind wir gezwungen, Ihren Verbrauch zu schätzen. Sie finden daher auf Ihrer Abrechnung den Vermerk „Schätzung“. Haben Sie den Stand ein paar Tage vor oder nach dem Stichtag abgelesen, rechnet unser System auf den Stichtag vor bzw. zurück und Sie finden den Vermerk „Hochrechnung“ auf Ihrer Abrechnung. Im Energiesektor ist es entscheidend, die Abrechnung zu einem festgelegten Stichtag zu erstellen. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Ihr tatsächlicher Zählerstand abweicht und Sie eine Korrektur Ihrer Rechnung wünschen. Dies ist im Rahmen der Widerrufsfrist innerhalb von 6 Wochen möglich. Halten Sie dazu bitte Ihren aktuellen Zählerstand bereit.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Rechnung zu bezahlen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns. Gemeinsam finden wir eine Lösung. In vielen Fällen können wir zum Beispiel eine individuelle Ratenzahlung vereinbaren.
Prüfen Sie zunächst den Zählerstand und die Zählernummer auf Ihrer Abrechnung und vergleichen Sie diese mit der Ablesekarte bzw. Ihrem Zähler. Wirkt der Verbrauch dennoch ungewöhnlich hoch, lohnt sich ein Blick auf Ihre Haushaltsgeräte. Bei begründetem Verdacht auf eine fehlerhafte Abrechnung können Sie innerhalb von sechs Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. In seltenen Fällen kann auch eine kostenpflichtige Zählerbefundprüfung beim Netzbetreiber veranlasst werden.
Ja, das können Sie. Alle Nutzer unseres Kundenportals erhalten die Jahresverbrauchsabrechnung online. Das schont die Umwelt und Ressourcen.
Sie können den Abschlag per Überweisung oder Dauerauftrag an uns senden, bequem das SEPA-Lastschriftmandat nutzen oder die Beträge bar in unserer Geschäftsstelle einzahlen. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie in unserem Infopool.
Energieintensive Unternehmen können individuelle reduzierte Netzentgelte beantragen. Die § 19 StromNEV-Umlage ist ein Bestandteil der Stromrechnung seit 2012. Mit dieser Umlage werden Mindereinnahmen ausgeglichen, die dem Netzbetreiber durch die Nutzentgeltentlastung stromintensiver Industrie entstehen.
Anbieterwechsel
Ja. Sprechen Sie uns gerne an und wir schauen gemeinsam, ob dies an Ihrer Adresse möglich ist.
Seit dem 6. Juni 2025 steht Verbrauchern der 24-Stunden-Lieferantenwechsel zur Verfügung. Das bedeutet, dass der neue Anbieter den Wechsel (die Marktkommunikation und technische Anmeldung) innerhalb eines Werktages abschließen muss. Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten Ihres bisherigen Anbieters weiterhin gelten.
Ihre Versorgung läuft nahtlos weiter und wird zu keinem Zeitpunkt unterbrochen.
Kundendaten
Sie finden Ihre Kundennummer auf unserem Begrüßungsschreiben, Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung und, falls Sie sich registriert haben, im Kundenportal.
Sie können Ihre Bankverbindungen über unser Kundenportal angeben oder ändern, uns eine E-Mail mit einer eindeutigen Willenserklärung senden oder unseren Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Den Vordruck finden Sie im Infopool.
Bitte informieren Sie uns als Bestandskunde so früh wie möglich über Ihren Umzug – idealerweise spätestens 14 Tage im Voraus. Seit dem 06.06.2025 sind aufgrund gesetzlicher Änderungen keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr möglich. Bei der Schlüsselübergabe notieren Sie dann Ihren Zählerstand und reichen diesen nach.
Kundenportal
Für die Registrierung als Bestandskunde benötigen wir Ihre Rahmenvertragsnummer, um Ihre Daten zuordnen zu können. Sie finden diese z. B. auf Ihrer letzten Abrechnung oder in Ihren Vertragsunterlagen.
Sie können die Höhe Ihrer Abschläge über das Kundenportal, schriftlich per E-Mail oder Brief sowie persönlich in unserer Geschäftsstelle anpassen.
Ihren Vertrag können Sie direkt im Kundenportal kündigen, über die „Vertrag kündigen“-Seite oder ganz klassisch als schriftliche Mitteilung per E-Mail oder Brief. Sollten Sie mit den Konditionen Ihres Tarifes nicht zufrieden sein, sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam finden wir sicherlich eine Lösung.
Wenn Sie Ihre Rechnung aktuell nicht vollständig bezahlen können, bieten die Stadtwerke Pritzwalk eine Ratenzahlung an. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Bei einer drohenden Sperrung sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung anzubieten.
Ja. Sie können Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf kann online im Kundenportal oder schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen an: Stadtwerke Pritzwalk GmbH, Gartenstraße 8, 16928 Pritzwalk, service@sw-pritzwalk.de.
Unter „Meine Verträge“ werden nur bestätigte Verträge aufgelistet. Wenn Sie gerade eine Bestellung abgeschlossen haben, wird Ihnen der Vertrag angezeigt, sobald Sie von uns eine Bestätigung erhalten haben.
Ja, das können Sie. Nutzen Sie hierfür gerne unser Kundenportal oder unser Formular im Infopool.
Tarife
Der Energiepreis setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Monat oder Jahr und deckt unter anderem die Fixkosten für Messung, Abrechnung und die Bereitstellung der Energieversorgung. Wir geben den Grundpreis pro Monat an, damit Sie den bestmöglichen Überblick über Ihre monatlichen Kosten behalten können. Der Arbeitspreis ist der Verbrauchspreis und wird pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet und hängt direkt von Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch ab.
In der Grundversorgung Strom und Gas gibt es keine feste Vertragslaufzeit. Hier beträgt die Kündigungsfrist gemäß § 20 StromGVV bzw. § 20 GasGVV zwei Wochen. Sondertarife haben meist eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bitte beachten Sie, dass Kündigungen grundsätzlich schriftlich oder über unser Kundenportal einzureichen sind.
Sie können Ihren Tarif über unser Kundenportal oder persönlich in unserer Geschäftsstelle ändern.
Die Stadtwerke Pritzwalk informieren Sie über anstehende Preisveränderungen auf dem schriftlichen Weg. Diese Information erfolgt mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten. Eine Preisänderung für die Grundversorgung wird öffentlich bekannt gegeben. Kunden, die einen Sondertarif mit uns geschlossen haben, werden per Brief von uns informiert. Preisänderungen gehen grundsätzlich mit einem Sonderkündigungsrecht einher.
Verträge
Für den Vertragsabschluss benötigen Sie folgende Informationen: Ihre Adresse sowie Ihre Zählernummer (diese finden Sie am Strom-/Gaszähler oder auf Ihrer Abrechnung). Idealerweise liegt Ihnen zusätzlich Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer vor. Diese finden Sie auf Ihrem Vertrag oder Ihrer Verbrauchsabrechnung. Falls Sie diese Nummer nicht vorliegen haben, finden wir diese gemeinsam heraus.
Ja, das können Sie. Nutzen Sie hierfür gerne unsere Preisrechner. Nach Eingabe Ihrer Adresse und des geschätzten Jahresverbrauches werden Sie zu unseren Tarifen weitergeleitet und können online einen neuen Vertrag abschließen.
Im Falle eines Wohnsitzwechsels sind Sie berechtigt, den Vertrag mit den Stadtwerken außerordentlich mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen. Im Falle einer Preisanpassung durch den Energieversorger (sowohl Preiserhöhung als auch Preissenkung) können Sie sich ebenfalls auf Ihr Sonderkündigungsrecht berufen.
Zählerstandserfassung
Sie finden Ihre Zählernummer direkt am Strom-/Gaszähler, auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.
Bitte lesen Sie stets die Zahlen vor dem Komma ab. Bei einem Drehstromzähler sind das die Zahlen im schwarzen Feld. Bei digitalen Zählern wählen Sie die Anzeige „1.8.0“ und notieren den dort angezeigten Stand.
Bitte melden Sie uns Ihren Zählerstand bei Vertragsbeginn, im Falle einer Kündigung zum Vertragsende und zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres für die Jahresverbrauchsabrechnung.
Sie können Ihren Zählerstand auf verschiedene Weise übermitteln:
- ohne Anmeldung über die Seite „Zählerstand erfassen“
- nach Anmeldung im Kundenportal,
- per E-Mail an service@sw-pritzwalk.de
- oder per Post an Stadtwerke Pritzwalk GmbH, Gartenstraße 8, 16928 Pritzwalk
Bei der Übermittlung per E-Mail oder Post senden Sie uns bitte das Ablesedatum, Ihre Zählernummer und idealerweise Ihre Rahmenvertragsnummer mit. Sie finden Ihre Zählernummer direkt am Strom-/Gaszähler, auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Ihre Rahmenvertragsnummer finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Für die Jahresverbrauchsabrechnung senden wir Ihnen eine Ablesekarte zu. Mit dieser Karte haben Sie verschiedene Möglichkeiten, den Jahresverbrauch zu übermitteln:
- Als registrierter Nutzer im Kundenportal können Sie einen QR-Code mit dem Smartphone oder Tablet scannen und Ihre Daten direkt eintragen.
- Für die Übermittlung ohne vorherige Registrierung steht ein weiterer QR-Code für mobile Geräte zur Verfügung.
- Sie können die Karte direkt an unseren Dienstleister zurücksenden.
- Gerne nehmen wir die Ablesekarte auch persönlich in den Stadtwerken entgegen.
Wenn uns kein Zählerstand vorliegt, müssen wir den Verbrauch für die Abrechnung schätzen. Hintergrund sind gesetzliche Abrechnungsfristen, die wir einhalten müssen. Sie können den Zählerstand jedoch jederzeit nachreichen; er wird dann bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt.
Ihr Zählerstand erscheint nicht sofort in der Liste mit Zählerständen Ihres Vertrages. Wenn Sie einen Zählerstand eintragen, wird dieser an uns weitergeleitet und nach einer manuellen Prüfung bestätigt. Danach wird er in Ihren Vertragsdaten angezeigt.