Energie von A bis Z
Energiebegriffe einfach erklärt
Hier erklären wir wichtige Begriffe rund um Strom, Gas und Energie einfach und verständlich. Von Abschlag über Grundversorgung bis Zählernummer – hier finden Sie schnell die passende Erklärung.
24-Stunden-Lieferantenwechsel
Seit dem 06.06.2025 gilt in Deutschland der 24-Stunden-Lieferantenwechsel und folgt damit der EU-Richtlinie (EU) 2019/944 zur Förderung des Wettbewerbs auf dem Energiemarkt und der Vereinfachung des Anbieterwechsels. Diese Regelung ermöglicht es Ihnen als Verbraucher, binnen eines Werktages Ihren Energielieferanten zu wechseln, sofern Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten des bisherigen Anbieters dies zulassen.
Abschlag
Der Abschlag ist eine monatliche Vorauszahlung für Ihren Energieverbrauch. Er basiert auf einer Schätzung Ihres Jahresverbrauchs und wird auf 11 monatliche Zahlungen verteilt. Im 12. Monat erfolgt die Jahresabrechnung. Dabei wird Ihr tatsächlicher Verbrauch mit den geleisteten Abschlägen verrechnet. Es ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Die Abschläge für das kommende Jahr werden auf Basis des ermittelten Energieverbrauchs angepasst. Die Höhe Ihrer Abschläge können Sie jederzeit anpassen: online im Kundenportal, schriftlich oder persönlich in unserer Geschäftsstelle.
Arbeitspreis
Der Gas- und Strompreis besteht aus zwei Bestandteilen: dem Grundpreis (fester monatlicher Betrag für Bereitstellung und Abrechnung) und dem Arbeitspreis (Preis pro verbrauchter Kilowattstunde). Der Arbeitspreis ist der Verbrauchspreis und wird pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet und hängt direkt von Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch ab. Unsere detaillierte Strom- und Gaspreiszusammensetzung finden Sie in unserem Infopool.
Dynamischer Stromtarif
Bei einem dynamischen Stromtarif ändert sich der Preis pro Kilowattstunde regelmäßig: in der Regel alle 15 Minuten. Der Preis richtet sich nach den aktuellen Börsenpreisen für Strom. Der Tarif lohnt sich vor allem, wenn der Stromverbrauch flexibel gesteuert werden kann, zum Beispiel mit Geräten wie Waschmaschine, Trockner oder E-Auto. Dann kann der Strom gezielt zu Zeiten genutzt werden, in denen er besonders günstig ist – etwa bei hoher Einspeisung aus erneuerbaren Energien wie Sonne und Wind.
EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Das EEG ist ein Gesetz zur Förderung und zum Ausbau von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Es ist seit dem 1. April 2000 in Kraft. Gefördert werden unter anderem Strom aus Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen.
Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Notversorgung mit Strom oder Gas. Sie greift, wenn kein gültiger Liefervertrag besteht oder ein Anbieter nicht mehr liefert, etwa bei einer Insolvenz. Die Versorgung übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger. Sie ist auf maximal drei Monate begrenzt und dient als Übergangslösung. Die Preise liegen in der Regel über denen der Grundversorgung und von Sonderverträgen. Sie können die Ersatzversorgung jederzeit und ohne Frist kündigen.
Grundpreis
Der Gas- und Strompreis besteht aus zwei Bestandteilen: dem Grundpreis (fester monatlicher Betrag für Bereitstellung und Abrechnung) und dem Arbeitspreis (Preis pro verbrauchter Kilowattstunde). Der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Monat oder Jahr und deckt unter anderem die Fixkosten für Messung, Abrechnung und die Bereitstellung der Energieversorgung. Wir geben den Grundpreis pro Monat an, damit Sie den bestmöglichen Überblick über Ihre monatlichen Kosten behalten können. Unsere detaillierte Strom- und Gaspreiszusammensetzung finden Sie in unserem Infopool.
Grundversorgung
Die Grundversorgung ist ein gesetzlich geregeltes Sicherheitsnetz für Strom und Gas. Sie stellt sicher, dass jeder Haushalt in Deutschland jederzeit mit Energie versorgt wird. Der örtliche Grundversorger (in der Regel der Energieversorger mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet) ist verpflichtet, diese Versorgung bereitzustellen. Ein Vertrag kommt automatisch zustande, zum Beispiel beim Einzug in eine Wohnung – auch ohne Unterschrift. Die Preise liegen meist über denen von Sonderverträgen, dafür gilt eine kurze Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Hochrechnung
Haben Sie Ihren Zählerstand ein paar Tage vor oder nach dem Stichtag abgelesen, rechnet unser System auf den Stichtag vor bzw. zurück und Sie finden den Vermerk „Hochrechnung“ auf Ihrer Abrechnung. Im Energiesektor ist es entscheidend, die Abrechnung zu einem festgelegten Stichtag zu erstellen. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Ihr tatsächlicher Zählerstand abweicht und Sie eine Korrektur Ihrer Rechnung wünschen. Dies ist im Rahmen der Widerrufsfrist innerhalb von 6 Wochen möglich. Halten Sie dazu bitte Ihren aktuellen Zählerstand bereit.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Netzbetreiber an Städte und Gemeinden zahlen. Sie erhalten damit das Recht, öffentliche Straßen und Wege für Strom- und Gasleitungen zu nutzen. Die Kosten sind Bestandteil des Energiepreises und werden an die Endverbraucher weitergegeben.
KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
Das KWKG ist ein Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland. Es unterstützt Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, etwa Blockheizkraftwerke (BHKW). Das Gesetz ist am 1. April 2002 in Kraft getreten.
Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)
Die Marktlokations-Identifikationsnummer ist eine eindeutige, elfstellige Ziffer im Strom- und Gasmarkt, die Ihre Verbrauchsstelle identifiziert. Da die MaLo-ID dem Ort der Energielieferung zugeordnet ist, bleibt sie unverändert. Sie gilt weiterhin, auch wenn etwa der Zähler ausgetauscht wird und sich die Zählernummer ändert. Daher ist die MaLo-ID für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel wichtig. Sie finden sie auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung, oder dem Begrüßungsschreiben Ihres Energieversorgers, oder erhalten sie auf Anfrage bei Ihrem Netzbetreiber.
Messstellenbetreiber
Ein Messstellenbetreiber ist für Ihren Strom- oder Gaszähler zuständig. Er übernimmt den Einbau, den Betrieb, die Wartung und die Ablesung der Zähler und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. In der Regel ist der örtliche Netzbetreiber auch der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber. Sie können jedoch auch einen anderen Anbieter Ihrer Wahl beauftragen.
Netzbetreiber
Ein Netzbetreiber ist der Eigentümer oder Betreiber der physischen Infrastruktur eines Energienetzes, also etwa der Strom- und Gasleitungen, Umspannwerke und Trafostationen. Er ist für ein festes Gebiet zuständig und kann – anders als ein Stromlieferant – nicht frei gewählt werden. Seine Aufgaben bestehen darin, den sicheren Betrieb zu gewährleisten, das Netz zu warten und auszubauen.
Netzentgelte
Netzentgelte sind staatlich regulierte Gebühren und bilden einen festen Bestandteil des Energiepreises für Endverbraucher. Diese Gebühren finanzieren den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung sowie den Ausbau der Strom- und Gasnetzstruktur.
Schätzung
Haben Sie keinen Zählerstand abgegeben, sind wir gezwungen, Ihren Verbrauch zu schätzen. Sie finden daher auf Ihrer Abrechnung den Vermerk „Schätzung“. Im Energiesektor ist es entscheidend, die Abrechnung zu einem festgelegten Stichtag zu erstellen. Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Ihr tatsächlicher Zählerstand abweicht und Sie eine Korrektur Ihrer Rechnung wünschen. Dies ist im Rahmen der Widerrufsfrist innerhalb von 6 Wochen möglich. Halten Sie dazu bitte Ihren aktuellen Zählerstand bereit.
Smartmeter (intelligentes Messsystem)
Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der mit einem sogenannten Smart-Meter-Gateway verbunden ist. Er misst Ihren Stromverbrauch in kurzen Abständen (z. B. alle 15 Minuten) und übermittelt die Daten automatisch an den Messstellenbetreiber. Ein intelligentes Messsystem ist die Voraussetzung für bestimmte Anwendungen, zum Beispiel für dynamische Stromtarife und für Geräte wie Wallboxen oder Wärmepumpen, die ihren Verbrauch flexibel steuern können.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine staatliche Abgabe auf den Stromverbrauch in Deutschland. Sie wurde 1999 eingeführt und soll Anreize zum Energiesparen schaffen. Sie wird auf Grundlage des Stromsteuergesetzes (StromStG) in Deutschland erhoben. Der aktuelle Regelsatz beträgt 2,05 Cent pro Kilowattstunde und wird über den Strompreis abgerechnet.
Zähler ablesen
Beim Ablesen des Stromzählers werden nur die Zahlen vor dem Komma berücksichtigt. Bei analogen Zählern (Drehstromzählern) sind dies die Zahlen im schwarzen Feld. Bei digitalen Zählern wählen Sie die Anzeige „1.8.0“ und notieren den dort angezeigten Stand.
Zählernummer
Die Zählernummer ist die eindeutige Kennnummer Ihres Strom- oder Gaszählers. Mit ihr lässt sich der Zähler eindeutig zuordnen. Sie finden die Zählernummer direkt am Gerät sowie auf Ihrer Vertragsbestätigung und Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.