Stromnetz

Unser Stromnetz bildet das Rückgrat der regionalen Energieversorgung. Wir betreiben und überwachen die Netzinfrastruktur, integrieren Erzeugungsanlagen und sorgen dafür, dass elektrische Energie jederzeit sicher und zuverlässig zu Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gelangt.

Stromversorgungsgebiet

Das Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk versorgt das Stadtgebiet der Stadt Pritzwalk sowie die Gemeinde- und Ortsteile Birkenfelde, Hasenwinkel, Holzländer Hof, Kammermark, Neuhausen, Neuhof und Schönhagen zuverlässig mit Strom. Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG sind die Stadtwerke Pritzwalk Grundversorger in diesem Gebiet.

175 km

Stromleitungen für Mittel- und Niederspannung

74 km

Stromkreislänge Mittelspannungskabel

146 km

Stromkreislänge der Kabelleitungen mit Hausanschlüssen

54 km²

Versorgungsgebiet

29.533.653 kWh

(29,533 GWh) entnommene Jahresmenge im Jahr 2025

6972

Entnahmestellen

Hausanschluss für Strom anmelden oder verändern

Sie benötigen einen Anschluss an das Stromnetz oder möchten einen bestehenden Anschluss ändern?

So gelangen Sie in 6 Schritten zu Ihrem Strom-Hausanschluss

Die Schritte gelten sowohl für neue Hausanschlüsse als auch für Änderungen oder Erweiterungen bestehender Anschlüsse.

Ein Mann schüttelt einem anderen die Hand und lächelt dabei. Sie sitzen an einem Tisch.

Bestandsplanauskunft für Ihr Bauvorhaben

Vor Beginn von Bauarbeiten ist es wichtig, zu wissen, wo sich Stromleitungen im Untergrund befinden. Mit einer Bestandsplanauskunft für das Stromnetz erhalten Sie einen Überblick über vorhandene Leitungen und Anlagen in Ihrem Baugebiet. So lassen sich Risiken vermeiden und Arbeiten sicher planen.

Weitere Informationen

Baustrom für Veranstaltungen und Bauphasen

Sie benötigen Strom nur vorübergehend, zum Beispiel für eine Veranstaltung oder während der Bauphase? Wir stellen Ihnen dafür einen Baustromverteiler für den gewünschten Zeitraum zur Verfügung – bei Bedarf bis zu 24 Monate. Bitte beauftragen Sie ein zugelassenes Elektroinstallationsunternehmen mit der Antragstellung. Die Abrechnung erfolgt je nach Nutzungsdauer entweder über monatliche Abschläge oder einmalig nach Beendigung der Nutzung.

Stromerzeu­gungs­anlagen für erneuerbare Energien

Grüne Kraft voraus: Sie möchten selbst Strom erzeugen, zum Beispiel mit einer Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogasanlage, und diesen in unser Netz einspeisen? Damit sind Sie nicht allein: Bereits heute wird mehr als die Hälfte des Stroms im Netzgebiet durch Anlagen nach dem EEG und KWKG erzeugt und eingespeist.

Die Erzeugung und Einspeisung von Elektrizität nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) wird entsprechend den energiepolitischen Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland gezielt gefördert. Ziel ist es, den Anteil dieser Energieformen am gesamten Energieverbrauch langfristig zu erhöhen.

Für Anlagen nach dem EEG gelten aktuell feste Vergütungssätze für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Für KWK-Anlagen richten sich Nutzungsdauer und Vergütung nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.

Die Anmeldung Ihrer Anlage erfolgt in der Regel über ein zugelassenes Elektroinstallationsunternehmen und über unser Netzanschlussportal.

Ein Mann steht auf einem Dach und installiert eine Photovoltaikanlage.

So erfolgt der Netzanschluss einer Erzeugungsanlage

Weitere Informationen

Marktkommunikation

Die Marktkommunikation zwischen Lieferanten bzw. Direktkunden und dem Verteilnetzbetreiber Stadtwerke Pritzwalk GmbH erfolgt nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur. Der Datenaustausch erfolgt elektronisch im EDIFACT-Format. Voraussetzung dafür ist eine EDI-Vereinbarung zwischen den beteiligten Partnern. Die hierfür erforderlichen Informationen und Zertifikate werden im Vorfeld gegenseitig ausgetauscht.

Weitere Informationen

Fragen zum Stromnetzbetrieb

Sie haben Fragen zum Stromnetzbetrieb, zur Anmeldung eines Hausanschlusses oder einer Erzeugungsanlage? Sprechen Sie uns gerne an!

Häufige Fragen zum Stromnetz

Energieintensive Unternehmen können individuelle reduzierte Netzentgelte beantragen. Die § 19 StromNEV-Umlage ist ein Bestandteil der Stromrechnung seit 2012. Mit dieser Umlage werden Mindereinnahmen ausgeglichen, die dem Netzbetreiber durch die Nutzentgeltentlastung stromintensiver Industrie entstehen.

Ja, das Balkonkraftwerk muss zwingend im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Optional können Sie Ihr Balkonkraftwerk bei den Stadtwerken anmelden.

Klicken Sie auf den Link zu unserem Netzanschlussportal. Nach der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie eine E-Mail mit dem Registrierungslink. Dieser ist 48 Stunden gültig. Über den Link gelangen Sie zur Registrierungsseite. Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erstellen Ihr Benutzerkonto. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Felder ausfüllen.

Für die Registrierung benötigen Sie folgende Angaben:

  • Angabe des Accountinhabers (Person, Gruppe oder Firma)
  • Anschrift
  • Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Bei Unternehmen oder Gruppen: Name eines Ansprechpartners

Support

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich an das Support-Team des Netzanschlussportals:

E-Mail: netzanschluss@bbh-solutions.de

Telefon: 030 6112840742 (Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr)