Lieferanten

Für Lieferanten, die Kunden im Verteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH mit Elektrizität beliefern möchten, ist der Abschluss nachfolgender Verträge – vor der Aufnahme der erstmaligen Belieferung einer Entnahmestelle – erforderlich:

Lieferantenrahmenvertrag

EDI-Vereinbarung

Zuordnungsvereinbarung

Liegt eine Personenidentität zwischen Bilanzkreisverantwortlichem und Lieferant vor, so erfolgt der Abschluss der Zuordnungsvereinbarung in Form eines Moduls zum Lieferantenrahmenvertrag. Ist dies nicht der Fall, ist eine separate Zuordnungsvereinbarung zwischen dem Bilanzkreisverantwortlichen des Lieferanten und dem Netzbetreiber Stadtwerke Pritzwalk GmbH abzuschließen.