Netze – Stromnetz: Direktkunden

Netznutzungsvertrag (Entnahme – Netznutzer ist Letztverbraucher)

Seit der Liberalisierung des Energiemarktes kann jeder Stromkunde (Kunde mit registrierender ¼h-Leistungsmessung, Lastprofilkunde) selbst entscheiden, ob sein Stromlieferant (Regelfall) oder er selbst Vertragspartner des Netzbetreibers bezüglich der Netznutzung sein soll.

Im Falle, dass Sie direkt Kunde des Netzbetreibers Stadtwerke Pritzwalk GmbH werden möchten, ist der Abschluss eines Netznutzungsvertrages zwischen Ihnen und uns erforderlich. Dieser regelt alle vertraglichen Modalitäten, die für ihre Netznutzung in unserem Elektrizitätsverteilernetz erforderlich sind.

Der Netznutzungsvertrag besteht aus folgenden Vertragsbestandteilen:

Netznutzungsvertrag

Anlage a – das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Preisblatt des Netzbetreibers

Anlage b – Kontaktblatt Netznutzer/Netzbetreiber (elektronisch, XLSX-Format)

Anlage c – Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Anlage d – Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen (elektronisch, XLSX-Format)

 

Informationen zu den Grundlagen und der Abwicklung des elektronischen Datenaustausches finden Sie hier:

Datenblätter und Zertifikate für den elektronischen Datenaustausch