Infopool

In unserem Infopool finden Sie alle wichtigen, weiterführenden Informationen zu unseren Leistungen.

Allgemein

Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV (PDF)

Erdgaslieferant Zollbescheinigung (PDF)

Preisblätter

Preisblatt Gas Grundversorgung 2026 (PDF)

Preisblatt Gas Ersatzversorgung ab 01.01.2026 (PDF)

Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung im Gasnetz (PDF)

Niederdruck

Niederdruckanschlussverordnung NDAV (PDF)

Ergänzende Bedingungen NDAV (PDF)

Preisblatt Ergänzende Bedingungen NDAV (PDF)

Veröffentlichungspflichtig

Analytisches Lastprofilverfahren (PDF)

§ 19 EnWG Abs. 2 Technische Vorschriften (PDF)

§ 29 Abs. 1 NDAV Übergangsregelung

Zum 08.11.2006 ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV – BGBl. I 2006, S. 2485 vom 01.11.2006) in Kraft getreten. Die NDAV hat unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge. Wir weisen nach § 29 Abs. 1 NDAV alle in Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmer darauf hin, dass Sie gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) berechtigt sind, die Anpassung ihres Netzanschlussvertrages (basierend auf der AVBGasV) an die geänderten rechtlichen Vorgaben der NDAV zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NDAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich. Die Stadtwerke Pritzwalk GmbH haben gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 NDAV, in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 EnWG, alle Netzanschlussverträge einheitlich zum 01.04.2007 angepasst. Dass Sie Ihr Anpassungsverlangen gesondert mitteilen, ist daher nicht erforderlich.

§ 33 Abs. 3 GasNZV Netzanschlusspflicht Biogas

Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage gemäß der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an das Erdgasnetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH benötigen wir mindestens nachfolgende Angaben:

  • Standort der Anlage
  • Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
  • Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
  • Größe der Anlage [m³/h i. N.]
  • Beschreibung des Aufbereitungsverfahren
  • erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten)

Hierfür erforderliche Antragsformulare stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung. Da die Stadtwerke Pritzwalk GmbH die E.DIS AG mit der technischen Betriebsführung ihres Gasverteilernetzes beauftragt hat, gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Pritzwalk GmbH die technischen Mindestanforderungen der E.DIS AG in der jeweils gültigen Fassung.

Marktkommunikation

Kontaktdatenblatt Strom Verteilnetzbetreiber ab 01.04.26 (PDF)

Kontaktdaten Strom Netznutzer ab 01.04.26 (PDF)

Netznutzungsvertrag (PDF)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch EDI (PDF)

Netzentgelte

Netzentgelte Strom 2026 (PDF)

Netzentgelte Strom 2025 (PDF)

Netzentgelte Strom 2024 (PDF)

Netzentgelte Strom 2023 (PDF)

Netzentgelte Strom 2022 (PDF)

Hausanschluss – Netzanschluss im Niederspannungsbereich

Technische Anschlussbedingungen Strom (PDF)

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) (PDF)

Ergänzende Bedingungen NAV (PDF)

Anmeldung zum Netzanschluss Strom (PDF)

Erläuterungen zum Netzanschluss Strom (PDF)

Hinweise zum Netzanschluss Strom (PDF)

Inbetriebsetzung Änderungsanzeige (PDF)

Einspeiser und Erzeugungsanlagen

Checkliste für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen (PDF)

Datenblatt BHKW (PDF)

Datenblatt für eine EEG-Eigenerzeugungsanlage (PDF)

Datenblatt PV-Anlage (PDF)

Anhang zum Erfassungsbogen für eine PV-Anlage (PDF)

Datenblatt Speichersystem Niederspannung (PDF)

Erläuterungen zum Datenblatt Speichersystem Niederspannung (PDF)

Veröffentlichungspflichtig

§ 23 Abs. 3 2025 (PDF)

§ 23 Abs. 3 Nr. 1 LG-Summenlast Netz 2025 (PDF)

§ 23 Abs. 3 Nr. 3 LG Netzverluste 2025 (PDF)

§ 23 Abs. 3 Nr. 3 LG Summenlast Kunden – ohne LM – 2025 (PDF)

§ 23 Abs. 3 Nr .6 LG Einspeisung Mittelspannung und Niederspannung 2025 (PDF)

Energiefluss Strom 2025 (PDF)

§ 13 Abs. 3 Strom NZV Strom Mehr- und Mindermengen 2023–2025 (PDF)

§ 23 Abs. 3 Nr. 1 LG Summenlast Netz 2025 (PDF)

§ 23c Abs. 1 EnWG Strukturmerkmale Strom 2025 (PDF)

§ 118 Abs. 5a Satz 2 EnWG Veröffentlichung fiktive Abnahmefälle 2026 (PDF)

Hochlastzeitfenster 2026 (PDF)

Informationen zum Standardlastprofilverfahren (PDF)

Zuordnungsvereinbarung (PDF)

§ 12 Abs. 3 StromNZV Standardisierte Lastprofile

Die Stadtwerke Pritzwalk GmbH sind gemäß § 12 StromNZV Abs. 3 Satz 4 nicht verpflichtet einen Differenzbilanzkreis, der ausschließlich die Abweichungen der Gesamtheit der Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100 000 Kilowattstunden oder einer individuell festgelegten anderen Grenze nach den Absätzen 1 und 2 vom dem prognostizierten Verbrauch dieser Letztverbraucher erfasst, zu führen.

§ 15 StromNVZ Engpassmanagement

Bezüglich der Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes bestehen im Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH keine Engpässe.

§ 20 Abs. 1 EnWG Veröffentlichung der Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe im Gasverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH beträgt
entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV):

  • Tarifkunden – Kochen und Warmwasser 0,51 Cent/kWh
  • Tarifkunden – sonstige Tariflieferungen 0,22 Cent/kWh
  • Sondervertragskunden 0,03 Cent/kWh

Die Preisangaben verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.

§ 22 Abs. 2 EnWG Beschaffung der Energie für Ausgleichsleistungen

Die Veröffentlichungspflicht zur Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen entfällt, da seitens der Stadtwerke Pritzwalk GmbH ein örtliches Gasverteilernetz betrieben wird.

§ 23 EnWG Erbringung von Ausgleichsleistungen

Die Stadtwerke Pritzwalk GmbH bietet keinen Bilanzausgleich an.

§ 28 EnWG Zugang zu Speicheranlagen

Von der Stadtwerke Pritzwalk GmbH werden keine Speicheranlagen betrieben.