Netze – Erdgas: Hausanschluß

Antragsstellung

Beauftragen Sie ihren Gasinstallateur, einer im Installateurverzeichnis Gas eingetragenen Fachkraft, mit der Ermittlung der für ihren Antrag relevanten Daten Ihrer Gasanlage. Beachten Sie hierzu die technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, die Sie im Dokument „Ausführungshinweise der Stadtwerke Pritzwalk zur Gasinstallation“ finden können.

Im weiteren Ablauf bitten wir Sie oder ihren Gasinstallateur, sich mit uns ins Verbindung zu setzen, um offene Fragen klären und ggf. die Beibringung erforderlicher Unterlagen abstimmen zu können.

Angebot Netzanschlussvertrag

Nach Vorlage und Prüfung aller Dokumente unterbreiten wir Ihnen ein Angebot – ggf. nach einem Vor-Ort-Termin – über einen individuellen Netzanschlussvertrag Gas. Dieser enthält Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Vertragspartner (Netzanschlussnehmer, Netzbetreiber) sowie zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und schlüsselt Ihnen die hierfür anfallenden Anschlusskosten detailliert auf. Eine Kostenerstattung für Eigenleistungen bei Tiefbauarbeiten ist möglich, und wird – wenn bekannt – im Rahmen des Vertragsangebots berücksichtigt.

 

Mit der Unterzeichnung des Vertragsangebots wird Ihr Auftrag zum Netzanschluss verbindlich. Achten Sie bitte darauf, dass auch das Einverständnis des Grundstückseigentümers zur Grundstücksbenutzung gemäß §12 der Niederdruckanschlussverordnung (siehe Punkt 3 des Vertragsangebots) vorliegt.

Die für die Herstellung bzw. Demontage der Verbindung zum/vom Verteilungsnetz und zur Inbetriebsetzung bzw. Stilllegung eines Netzanschlusses anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte den ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckverordnung (NDAV) der Stadtwerke Pritzwalk GmbH.

Herstellung bzw. Änderung des Netzanschlusses

Nach erfolgter Auftragserteilung wird ihr Netzanschluss durch einen von uns beauftragten Fachbetrieb ausgeführt. Den Termin hierfür, stimmen wir selbstverständlich mit Ihnen ab. Beachten Sie bitte, dass eventuell erforderliche Genehmigungsverfahren (z. B. bei Ausführung von Baumaßnahme in öffentlichen Verkehrswegen) einer Vorlaufzeit bedürfen, die von uns nicht beeinflusst werden kann.

Inbetriebsetzung

Nach der Fertigstellung der Installationsanlagen ist durch den von Ihnen beauftragten Gasinstallateur die Einreichung des „Antrages zur Inbetriebsetzung einer Gasanlage“ zwingende Voraussetzung für die Inbetriebnahme ihres Netzanschlusses:

 

Damit wird sichergestellt, dass die Installationsarbeiten nach den gültigen Normen sowie den vorgeschriebenen Sicherheitsrichtlinien durchgeführt wurden.

Die Verlegung des Hausanschlusses setzt die Inbetriebnahme einer Gasanlage innerhalb von 6 Wochen voraus. Bei Überschreitung der Frist wird der jeweils geltende Grundpreis nach den Konditionen des Sonderpreises TES1 in Rechnung gestellt

Beim Zählereinbau durch die Stadtwerke ist Ihre Anwesenheit (Anschlussnehmer) oder einer durch Sie bevollmächtigten Person erforderlich. Tragen Sie bitte gleichfalls dafür Sorge, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung eine Anmeldung eines Gaslieferanten zur Belieferung ihres Netzanschlusses (Zählpunktes) vorliegt.