Immer zum Jahresende erstellen die Stadtwerke Pritzwalk die Jahresverbrauchsabrechnungen für alle Kundinnen und Kunden. Aus gegebenem Anlass also dazu einige Informationen:
Stichtagsabrechnung
Als Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, einmal im Jahr einen Zählerstand zu erheben. Dies erfolgt bei uns zum Stichtag 31. Dezember. Hierzu werden alle Kundinnen und Kunden in unserem Netzgebiet angeschrieben, egal welchen Stromlieferanten sie haben. Zählerstände, die mit einem Ablesedatum vor diesem Tag abgegeben werden, werden hochgerechnet. Zählerstände mit einem Ablesedatum aus 2026 werden dementsprechend heruntergerechnet. Auf der Rechnung Ihres Stromlieferanten erkennen Sie dies daran, dass dort der Begriff „Schätzung“ steht. Achten Sie bitte darauf, welches Ablesedatum Sie den Stadtwerken mitteilen. Zählerstände, bei denen der Verbrauch aus der Hoch- bzw. Runterrechnung bis 10 kWh beträgt, werden von den Stadtwerken Pritzwalk auf das Ablesedatum 31. Dezember angepasst.
Balkon- und Photovoltaikanlagen
Bitte lesen Sie unbedingt beide Werte ab. Auch wenn der Wert 0 beträgt, teilen Sie uns diesen unbedingt mit. Die OBIS-Kennzahlen aus der Ablesekarte finden Sie auch auf Ihrem Zweirichtungszähler. Haben Sie noch einen Zweitarifzähler, lesen Sie bitte …8.1 und …8.2 ab und rechnen diese zusammen. Diesen Stand bitte in der Ablesekarte bei 1.8.0 bzw. 2.8.0 eintragen.
Moderne Messeinrichtung (MME-Zähler)
Ist Ihr Zähler bereits eine moderne Messeinrichtung (mME), dann warten Sie bitte, bis das Display zur gewünschten OBIS-Kennzahl springt, und notieren Sie anschließend auf der Ablesekarte den entsprechenden Stand ohne Nachkommastellen.
Vermieter
Achten Sie als Vermieter darauf, welches Ablesedatum Sie der Stadtwerke Pritzwalk GmbH mitteilen. Insbesondere dann, wenn Sie Ihren Zählerstand später für die Nebenkostenabrechnung verwenden wollen. Es erfolgt eine Stichtagsabrechnung. Soll der von Ihnen abgelesene Stand so auf der Rechnung erscheinen, dann geben Sie bitte als Datum den 31. Dezember 2025 an.
Mitteilung ohne Ablesekarte
Wenn Sie der Stadtwerke Pritzwalk GmbH Ihre Zählerstände ohne Karte oder QR-Code übermitteln, notieren Sie immer die Zählernummer, das Ablesedatum und den aktuellen Stand. Für Rückfragen und Ablese- bzw. Tippfehler geben Sie bitte eine Telefonnummer oder Mail-Adresse an. Die E-Mail-Adresse für die Zählerstandsmitteilung lautet: msb@sw-pritzwalk.de.
Intelligente Messsysteme (IMS) und registrierende Leistungsmessung (RLM)
Vermissen Sie einen Zähler auf der Karte? Dann haben Sie eventuell eine intelligente Messeinrichtung oder einen fernauslesbaren Zähler. Da die Stadtwerke hier die Werte automatisch jeden Monat bekommen, ist Ihre Ablesung nicht nötig. Sie finden dann nur die restlichen auf Sie angemeldeten Zähler auf der Karte.
Rechnung
Bitte prüfen Sie nach Erhalt der Rechnung den Zählerstand. Stimmt dieser mit Ihrer Ablesung überein? Anhand des Zählerstandes und des dadurch ermittelten Verbrauchs werden Ihre Abschläge errechnet. Die Anpassung des Abschlags wird ab 2026 nicht mehr telefonisch entgegengenommen. Nutzen Sie daher bitte das Kundenportal auf der Website oder schicken uns eine E-Mail an: vertrieb@sw-pritzwalk.de.
Gerätewechsel
Gleichen Sie unbedingt die Zählernummer auf dem Schreiben mit dem Zähler vor Ort ab. Insbesondere, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und alle Zähler zentral im Keller hängen. Die Stadtwerke Pritzwalk haben auch 2025 wieder hunderte Zähler ausgetauscht, sodass es möglich ist, dass die Zahl auf Ihrer alten Rechnung nicht mit der auf Ihrem Ableseschreiben übereinstimmt. Für Kunden außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Pritzwalk gilt: Finden Sie die Zählernummer aus unserem Ableseschreiben nicht, dann schicken Sie uns ein Foto Ihres Zählers. In diesem Fall müssen wir mit Ihrem Netzbetreiber klären, warum die Änderung nicht kommuniziert wurde. Nutzen Sie dazu folgende Mail-Adresse: vertrieb@sw-pritzwalk.de.
Fremder Messstellenbetreiber (MSB)
Sie bekommen keine Ablesekarte von den Stadtwerken Pritzwalk, weil wir den Zählerstand bei Ihrem MSB anfordern. Da dieser möglicherweise einen anderen Rhythmus hat, werden wir bei Nichterhalt der Werte Ihren Zählerstand schätzen. Aus diesem Grund dürfen Sie uns natürlich gern einen Zählerstand übermitteln.
Lieferantenwechsel zum Jahresende
Wechseln Sie in den letzten beiden Dezemberwochen oder den ersten 14 Januartagen den Strom- oder Gaslieferanten, teilen Sie uns bitte unbedingt den Stand Ihres Wechseldatums oder die Ablesung vom 31. Dezember 2025 mit. Das ist nicht nur für die Jahresverbrauchsabrechnung wichtig, sondern auch für die Schlussrechnung beim alten Lieferanten sowie den Anfangszählerstand beim neuen Lieferanten.