Liebe Kundinnen und Kunden,
aktuell häufen sich im Netzgebiet der Stadtwerke Pritzwalk wieder Fälle von ungewolltem Lieferantenwechsel, weil Haustürgeschäfte abgeschlossen werden. Bitte seien Sie vorsichtig mit Ihren Daten! Fragen Sie die Person nach einem Dienstausweis und einer Telefonnummer. Lassen Sie niemanden in Ihre Wohnung und händigen Sie Ihre Stromrechnung nicht aus.
Wer sich in unserem Namen als Beauftragter ausgibt, lügt! Die Stadtwerke Pritzwalk machen keine Haustürgeschäfte!
Was tun, wenn man dennoch in die Falle getappt ist?
Bei Energielieferverträgen beginnt die Widerrufsfrist gemäß § 356 Abs. 2 BGB mit dem Abschluss des Vertrages und nicht erst mit Beginn der Belieferung! Nach Vertragsabschluss können Sie innerhalb von 14 Tagen Ihren Widerruf schriftlich erklären.