Netze – Stromnetz: Einspeiser – KWKG

Speisen Sie elektrische Energie aus Ihrer Erzeugungsanlage nach den Kriterien des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) in das Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH ein, so wird diese Energie durch uns, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, vergütet.

Für den im Netz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH aufgenommenen KWK-Strom erhält der Anlagenbetreiber der KWK-Anlage eine Vergütung, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • eine Einspeisevergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde in Höhe des durchschnittlichen Preises (Cent je kWh) für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal
  • eine Vergütung für den Teil der sogenannten Netznutzungsentgelte, der durch die dezentrale Einspeisung der betreffenden KWK-Anlage vermieden wird
  • eine Zuschlagzahlung für den erzeugten KWK-Strom entsprechend den Regelungen in §7 KWKG. Anmerkung: diese Zuschlagzahlung wird auch dann fällig, wenn der KWK-Strom durch den Anlagenbetreiber selbst genutzt wird

Um in den Genuss der Förderung nach dem KWK-Gesetz zu gelangen, muss der Anlagenbetreiber im Sinne des Gesetzes eine Zulassung für seine KWK-Anlage erlangen. Hierzu kann ein Antrag auf Anerkennung beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA – 65760 Eschborn, Frankfurter Str. 29-35) gestellt werden.

Entsprechende Antragsformulare finden Sie auch online auf den Internetseiten der BAFA.