Strom: Ersatzversorgung

Der Ersatzversorgungstarif der Stadtwerke Pritzwalk GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden* mit Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) beliefert alle Letztverbraucher mit Elektrizität, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht einem Lieferanten zugeordnet werden können.

Die Grundlage für die Allgemeinen Bedingungen der Ersatzversorgung mit Elektrizität bilden das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV), die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Pritzwalk GmbH zur StromGVV, die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Pritzwalk GmbH zur NAV sowie die technischen Anschlussbedingungen.

Informationen gemäß §2 Abs. 3 StromGVV finden Sie nachfolgend.

 

Preisblätter:

Preisblatt ab dem 01.01.2024

Preisblatt ab dem 01.04.2023

Preisblatt ab dem 01.01.2023

Preisblatt ab dem 01.08.2022

Preisbaltt ab dem 01.07.2022

Preisblatt ab dem 01.01.2022

 

*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.