Messstellenbetrieb: Verträge

Messstellenrahmenvertrag

Grundlage für die Aufnahme des Messstellenbetriebs im Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk bildet der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber. Der Messstellenrahmenvertrag wurde von der Bundesnetzagentur vorgegeben, und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.