Kundenmagazin Nr. 4/2025

Bild: Stadtwerrke Pritzwalk GmbH- STICHTAGSABRECHNUNG Als Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, einmal im Jahr einen Zählerstand zu erheben. Dies erfolgt bei uns zum Stichtag 31. Dezember. Hierzu werden alle Kundinnen und Kunden in unserem Netzgebiet angeschrieben, egal welchen Stromlieferanten sie haben. Zählerstände, die mit einem Ablesedatum vor diesem Tag abgegeben werden, werden hochgerechnet. Zählerstände mit einem Ablesedatum aus 2026 werden dementsprechend heruntergerechnet. Auf der Rechnung Ihres Stromlieferanten erkennen Sie dies daran, dass dort der Begriff „Schätzung“ steht. Achten Sie bitte darauf, welches Ablesedatum Sie den Stadtwerken mitteilen. Zählerstände, bei denen der Verbrauch aus der Hoch- bzw. Runterrechnung bis 10 kWh beträgt, werden von den Stadtwerken Pritzwalk auf das Ablesedatum 31. Dezember angepasst. BALKON- UND PHOTOVOLTAIKANLAGEN Bitte lesen Sie unbedingt beide Werte ab. Auch wenn der Wert 0 beträgt, teilen Sie uns diesen unbedingt mit. Die OBIS-Kennzahlen aus der Ablesekarte finden Sie auch auf Ihrem Zweirichtungszähler. Haben Sie noch einen Zweitarifzähler, lesen Sie bitte …8.1 und …8.2 ab und rechnen diese zusammen. Diesen Stand bitte in der Ablesekarte bei 1.8.0 bzw. 2.8.0 eintragen. MODERNE MESSEINRICHTUNG (MME-ZÄHLER) Ist Ihr Zähler bereits eine moderne Messeinrichtung (mME), dann warten Sie bitte, bis das Display zur gewünschten OBISKennzahl springt, und notieren Sie anschließend auf der Ablesekarte den entsprechenden Stand ohne Nachkommastellen. Immer zum Jahresende erstellen die Stadtwerke Pritzwalk die Jahresverbrauchsabrechnungen für alle Kundinnen und Kunden. Aus gegebenem Anlass also dazu einige Informationen: 25 JAHRESVERBRAUCHSABRECHNUNG DAS SOLLTEN SIE WISSEN! ABRECHNUNG 12

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