Kundenmagazin Nr. 2/2026

Aufgepasst! In Pritzwalk und Umgebung sind wieder Personen unterwegs, die sich wie ein WOLF IM SCHAFSPELZ mit unseriösen Haustürgeschäften im Energiebereich Zutritt verscha$en. Die Stadtwerke Pritzwalk klären auf. HINWEIS Die Stadtwerke Pritzwalk GmbH empfiehlt, bei Haustürgeschäften grundsätzlich besondere Vorsicht walten zu lassen und im Zweifel keine Entscheidungen direkt an der Haustür zu tre!en. Aktuell kommt es vermehrt vor, dass Personen an Haustüren klingeln und sich als Mitarbeiter von Stadtwerken oder bekannten Energieversorgern ausgeben, um neue Strom- oder Gasverträge abzuschließen. Dabei werden häufig irreführende Angaben gemacht oder Kundinnen und Kunden unter Druck gesetzt. Besonders ältere Menschen sind von solchen Vorgehensweisen betro!en. Typische Vorgehensweisen • Falsche Identität: Vertreter geben vor, im Au)rag des aktuellen Energieversorgers zu handeln, und bitten um Einsicht in die letzte Stromrechnung. • Zeitdruck und Verunsicherung: Häufig wird behauptet, der bestehende Tarif sei veraltet oder deutlich zu teuer und ein sofortiger Wechsel notwendig. • Unterschri! auf Tablet oder Formular: Eine angebliche „Besuchsbestätigung“ oder ein „Datenabgleich“ entpuppt sich später als Vertragsabschluss. • Missbrauch von Kundendaten: Bereits Angaben wie Name und Zählernummer können ausreichen, um einen Anbieterwechsel einzuleiten. • Versuch der Umgehung des Widerrufsrechts: In Einzelfällen wird versucht, Kundinnen und Kunden zum Verzicht auf ihr Widerrufsrecht zu bewegen. So schützen Sie sich • Lassen Sie keine unbekannten Personen in Ihre Wohnung. • Geben Sie keine persönlichen Daten, Vertragsunterlagen oder Zählernummern an die Personen heraus. • Unterschreiben Sie nichts an der Haustür, auch keine digitalen Formulare auf Tablets. • Lassen Sie sich einen Dienstausweis zeigen und prüfen Sie diesen sorgfältig. Rufen Sie die Stadtwerke an und fragen nach, ob es diese „Mitarbeiter“ dort auch wirklich gibt. • Bei Unsicherheit kontaktieren Sie direkt Ihren Energieversorger, um die Legitimität des Besuchs zu überprüfen. Wenn bereits ein Vertrag abgeschlossen wurde • Widerrufsrecht nutzen: Bei Haustürgeschä)en gilt in der Regel ein $*-tägiges Widerrufsrecht. Der Widerruf sollte möglichst umgehend schri)lich (z. B. per E-Mail oder Einschreiben) erfolgen. • Vertrag anfechten: Wurden falsche Angaben gemacht oder eine Identität vorgetäuscht, kann eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich sein. • Beratung in Anspruch nehmen: Unterstützung erhalten Betro!ene beispielsweise beim Verbraucherzentrale Bundesverband oder einer regionalen Verbraucherzentrale. Falle ACHTUNG Foto: KI-generiertes Bild; Bild: REVE / prompt: trurnit GmbH SICHERHEIT #%

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