Kundenmagazin Nr. 4/2025

Foto: stock.adobe.com – Maryana Anmeldepflichtige Geräte registrieren! DIE STADTWERKE INFORMIEREN: Balkonstrom- anlagen: So klappt es mit der Sonnenenergie Immer mehr Menschen möchten EIGENEN STROM erzeugen – ganz einfach am Balkon, auf der Terrasse oder im Garten. Mit einem Balkonkraftwerk ist das heute problemlos möglich. Aber: Auch wenn die Mini-Solaranlage unkompliziert und leicht zu installieren ist, gibt es ein paar Regeln zu beachten – besonders bei der Anmeldung und dem Einsatz von Speichern. Reinklicken und Anschluss starten: www.sw-pritzwalk.de/ netze/netzanschlussportal Fotos: stock.adobe.com – TripleP Studio, Stadtwerke Pritzwalk GmbH Ein Balkonkraftwerk – auch SteckerSolargerät genannt – besteht meist aus ein oder zwei Solarmodulen, einem Wechselrichter und manchmal einem Speicher. Es sind mehrere Balkonsolaranlagen pro Haushalt erlaubt. Entscheidend ist dabei aber, wie viel Strom insgesamt erzeugt wird. Die maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt und die maximale Modulleistung von 2.000 Watt dürfen dabei nicht überschritten werden. Damit alles sauber läuft, muss Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Das geht online in nur wenigen Minuten. Sie betreiben zusätzlich einen Speicher? Dann muss dieser ebenfalls im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Und natürlich ist dieser Speicher bei Ihrem Netzbetreiber, in diesem Fall also bei der Stadtwerke Pritzwalk GmbH, anmeldepflichtig. Kontaktieren Sie uns einfach. Grundsätzlich gilt, dass Batteriespeicher nur von qualifizierten Elektrofachbetrieben in die Hausinstallation eingebunden werden dürfen. Vor allem dann, wenn sie fest verbaut sind und ins Hausnetz einspeisen. Mobile Systeme wie tragbare Akkus oder Komplettlösungen mit Steckdose dürfen Sie selbst in Betrieb nehmen, sofern keine Änderungen am Hausanschluss erfolgen. Viele Balkonkraftwerke mit Speicher sind so konzipiert, dass sie ohne Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden können. Achten Sie in jedem Fall auf die Herstellerhinweise und kontaktieren Sie bei Unsicherheiten einen Fachmann. DIE ENERGIEWENDE ist in vollem Gange. Daher wurden in den letzten Jahren mehr und mehr Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen, aber auch Photovoltaikanlagen installiert. Planen auch Sie, eine neue Wallbox fürs Elektroauto, eine Wärmepumpe oder eine Solaranlage zu installieren? Dann sollten Sie Folgendes wissen: Einige Geräte haben einen hohen Energiebedarf oder beeinflussen das Stromnetz, beispielsweise durch Rückeinspeisungen der Photovoltaikanlagen. Um sicherzustellen, dass die vorhandenen Versorgungsleitungen ausreichend ausgelegt sind und bei Ihnen zu Hause sowie in der Nachbarschaft der Strom immer sicher und stabil fließt, ist für uns als Ihr Netzbetreiber die Transparenz über Strombedarf und Lastschwerpunkte daher von großer Bedeutung. Um den Überblick zu behalten, müssen bestimmte Geräte bei uns angemeldet oder genehmigt werden. Zu den typischen anmeldepflichtigen Geräten zählen Wärmepumpen, Klimageräte, Wallboxen, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Durchlauferhitzer. In der Regel übernimmt die Anmeldung ein eingetragener Elektrofachbetrieb. Mit unserem Netzanschlussportal bieten wir Ihnen eine zentrale Online-Plattform zur digitalen Anmeldung. Wir berichteten bereits in der September-Ausgabe ausführlich darüber. Wichtig zu wissen: Eine nicht gemeldete oder nicht genehmigte Installation kann im Schadensfall Versicherungsprobleme oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Fragen steht Ihnen das Team vom Netzbetrieb jederzeit zur Verfügung. Telefon: 03395 30 56–801 Hotline: 0800 109 87 66 AKTUELLES

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