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Die Stadtwerke Pritzwalk GmbH betreibt ein örtliches Elektrizitätsverteilernetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005 sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 allen Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Dabei kommen nachfolgende Vertragstypen zur Anwendung:
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag ermöglicht Lieferanten den Zugang zum örtlichen Elektrizitätsverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Netzzugang zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern.
Nachfolgend finden Sie den aktuellen Lieferantenrahmenvertrag inklusive zugehöriger Anhänge als pdf-Datei:
Netznutzungsvertrag
Nachfolgend finden Sie den aktuellen Netznutzungsvertrag inklusive zugehöriger Anhänge als pdf-Datei:
Messstellen- und Messrahmenvertrag
Nachfolgend finden Sie den aktuellen Messstellen- und Messrahmenvertrag inklusive zugehöriger Anhänge als pdf-Datei:
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