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Entgelte für den Zugang zum Elektrizitätsverteilernetz

gültig ab 01. Januar 2012

1. Entgelte für die Netznutzung - mit Leistungsmessung

Entnahmestelle bis 2.500 Benutzungsstunden pro Jahr

Leistungspreis
€ pro kW und Jahr
Arbeitspreis
 ct/kWh
Mittelspannung 14,88 2,98
Umspannung MS/NS

20,52

3,69

Niederspannung 28,57 4,00

Entnahmestelle über 2.500 Benutzungsstunden pro Jahr

Leistungspreis
€ pro kW und Jahr
Arbeitspreis
 ct/kWh
Mittelspannung 69,07 0,81
Umspannung MS/NS

80,94

1,28

Niederspannung 72,69 2,24

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Entgelte für die Netznutzung - ohne Leistungsmessung

 in ct/kWh
Arbeitspreis

 5,05

 in € pro Jahr
Grundpreis

 12,00

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Entgelte für die Messung und Abrechnung

registrierende Leistungsmessung mit Telekommunikationskomponente

Entgelt für den Messstellenbetrieb
€ pro Jahr
Entgelt für die Messung
€ pro Jahr
Entgelt für die Abrechnung
€ pro Jahr

Mittelspannung

526,73 181,61 77,34

Umspannung MS/NS

426,10 151,34 77,34

Niederspannung

426,10 151,34 77,34

registrierende Leistungsmessung ohne Telekommunikationskomponente

Entgelt für den Messstellenbetrieb
€ pro Jahr
Entgelt für die Messung
€ pro Jahr
Entgelt für die Abrechnung
€ pro Jahr

Mittelspannung

402,53 181,61 77,34

Umspannung MS/NS

301,90 151,34 77,34

Niederspannung

301,90 151,34 77,34
       
GSM-Modem           

 204,95 

   

ohne Leistungsmessung

Entgelt für den Messstellenbetrieb
€ pro Jahr
Entgelt für die Messung
€ pro Jahr
Entgelt für die Abrechnung
€ pro Jahr

Eintarifzähler

8,39 3,03 5,52

Mehrtarifzähler

16,77 4,54 5,52
intelligenter Zähler

20,39

4,54

5,52

zusätzlicher Wandlersatz

30,00
Schaltgerät

15,00

   
zusätzliche TK-Komponente

40,00

   

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Entgelte für Reservenetzkapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung 

bis 200 h bis 400 h bis 600 h

€ pro kW und Jahr

€ pro kW und Jahr

 € pro kW und Jahr

Mittelspannung

34,95 41,94 48,93

Umspannung MS/NS

48,22 57,86 67,51

Niederspannung

67,12 80,54 93,97

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


5. Entgelte für die Netznutzung zum Betrieb von abschaltbaren Speicherheizungssystemen 

 in ct/kWh
Arbeitspreis

 2,00

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Entgelte für Blindstrom

in ct/kvarh
Mittelspannung

 1,00

Umspannung MS/NS

 1,00

Niederspannung

 1,00

Berechnungsgrundlage:

Verrechnungsblindarbeit (HT):

Die HT-Verrechnungsblindarbeit ist die in den HT-Zeiten eines Abrecnungsmonats aus dem Netz der Stadtwerke Pritzwalk bezogenen saldierten Blindarbeit, die 40% der in der gleichen Zeit aus dem Netz der Stadtwerke Pritzwalk bezogenen saldierten HT-Wirkarbeit überschreitet. Die Ermittlung der HT-Verrechnungsblindarbeit erfolgt nach folgender Formel:

Verrechnungsblindarbeit (HT) = bezogene Blindarbeit (HT) - 0,40 bezogene Wirkarbeit (HT)

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Kosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Das verbrauchsabhängige Entgelt (Arbeitspreis) erhöht sich gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19.03.2002 und deren Folgebestimmungen ab dem 01.01.2012:

   
- für den Bezug von bis zu 100.000 kWh/a pro Abnahmestelle: 0,002 ct/kWh
- für den Bezug ab der 100.001 kWh/a pro Abnahmestelle: 0,05   ct/kWh
- für den Bezug ab der 100.001 kWh/a pro Abnahmestelle für Unternehmen
  gemäß § 9 Abs. 7 Satz 3 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz:
0,025 ct/kWh   

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Wegen der noch andauernden Ermittlung der Kosten auf Grund des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind die genannten Zahlen vorläufig.

8. Konzessionsabgabe

Das verbrauchsabhängige Entgelt (Arbeitspreis) erhöht sich auf Basis der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) vom 01.01.1992 und deren Folgebestimmungen um die
Konzessionsabgabe an die Stadt Pritzwalk:
   

- bei Kunden mit einer gemessenen Leistung größer 30 kW
  und größer 30.000 kWh/Jahr:

0,11 ct/kWh

- bei Kunden im Rahmen der Schwachlastregelung:

0,61 ct/kWh

- bei sonstigen Kunden:

1,32 ct/kWh

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9. Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV

Der Lieferant zahlt zusätzlich die gesetzliche Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV. Die Höhe der Umlage für 2012 beträgt:

   
- bei einem Jahresverbrauch bis einschließlich 100.000 kWh/Jahr je Abnahme-
  stelle:
0,151 ct/kWh
- für den über 100.000 kWh/a je Abnahmestelle hinausgehenden Anteil: 0,05   ct/kWh

- für den über 100.000 kWh/a je Abnahmestelle hinausgehenden Anteil bei
  Eisenbahnstrukturunternehmen, bei Unternehmen des   schienengebundenen
  Verkehrs sowie  bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Strom-
  kosten über 4% des Umsatzes im vergangenen Jahr bei Vorlage eines Wirt-
  schaftsprüfertestats:

0,025 ct/kWh   

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


 
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