gültig ab 01. Januar 2012
1. Entgelte für die Netznutzung - mit Leistungsmessung
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Entgelte für die Netznutzung - ohne Leistungsmessung
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Entgelte für die Messung und Abrechnung
registrierende Leistungsmessung mit Telekommunikationskomponente
registrierende Leistungsmessung ohne Telekommunikationskomponente
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Entgelt für den Messstellenbetrieb € pro Jahr |
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Entgelt für die Messung € pro Jahr |
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Entgelt für die Abrechnung € pro Jahr |
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Mittelspannung |
402,53 |
181,61 |
77,34 |
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Umspannung MS/NS |
301,90 |
151,34 |
77,34 |
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Niederspannung |
301,90 |
151,34 |
77,34 |
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| GSM-Modem |
204,95 |
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ohne Leistungsmessung
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Entgelt für den Messstellenbetrieb € pro Jahr |
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Entgelt für die Messung € pro Jahr |
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Entgelt für die Abrechnung € pro Jahr |
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Eintarifzähler |
8,39 |
3,03 |
5,52 |
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Mehrtarifzähler |
16,77 |
4,54 |
5,52 |
| intelligenter Zähler |
20,39 |
4,54 |
5,52 |
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zusätzlicher Wandlersatz |
30,00 |
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| Schaltgerät |
15,00 |
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| zusätzliche TK-Komponente |
40,00 |
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Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Entgelte für Reservenetzkapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung
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bis 200 h |
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bis 400 h |
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bis 600 h |
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€ pro kW und Jahr |
€ pro kW und Jahr |
€ pro kW und Jahr |
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Mittelspannung |
34,95 |
41,94 |
48,93 |
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Umspannung MS/NS |
48,22 |
57,86 |
67,51 |
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Niederspannung |
67,12 |
80,54 |
93,97 |
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Entgelte für die Netznutzung zum Betrieb von abschaltbaren Speicherheizungssystemen
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Entgelte für Blindstrom
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in ct/kvarh |
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| Mittelspannung |
1,00 |
| Umspannung MS/NS |
1,00 |
| Niederspannung |
1,00 |
Berechnungsgrundlage:
Verrechnungsblindarbeit (HT):
Die HT-Verrechnungsblindarbeit ist die in den HT-Zeiten eines Abrecnungsmonats aus dem Netz der Stadtwerke Pritzwalk bezogenen saldierten Blindarbeit, die 40% der in der gleichen Zeit aus dem Netz der Stadtwerke Pritzwalk bezogenen saldierten HT-Wirkarbeit überschreitet. Die Ermittlung der HT-Verrechnungsblindarbeit erfolgt nach folgender Formel:
Verrechnungsblindarbeit (HT) = bezogene Blindarbeit (HT) - 0,40 bezogene Wirkarbeit (HT)
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Kosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
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Das verbrauchsabhängige Entgelt (Arbeitspreis) erhöht sich gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19.03.2002 und deren Folgebestimmungen ab dem 01.01.2012: |
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| - für den Bezug von bis zu 100.000 kWh/a pro Abnahmestelle: |
0,002 ct/kWh |
| - für den Bezug ab der 100.001 kWh/a pro Abnahmestelle: |
0,05 ct/kWh |
- für den Bezug ab der 100.001 kWh/a pro Abnahmestelle für Unternehmen gemäß § 9 Abs. 7 Satz 3 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: |
0,025 ct/kWh |
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wegen der noch andauernden Ermittlung der Kosten auf Grund des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind die genannten Zahlen vorläufig.
8. Konzessionsabgabe
Das verbrauchsabhängige Entgelt (Arbeitspreis) erhöht sich auf Basis der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) vom 01.01.1992 und deren Folgebestimmungen um die Konzessionsabgabe an die Stadt Pritzwalk: |
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- bei Kunden mit einer gemessenen Leistung größer 30 kW und größer 30.000 kWh/Jahr: |
0,11 ct/kWh |
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- bei Kunden im Rahmen der Schwachlastregelung: |
0,61 ct/kWh |
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- bei sonstigen Kunden: |
1,32 ct/kWh |
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9. Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV
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Der Lieferant zahlt zusätzlich die gesetzliche Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV. Die Höhe der Umlage für 2012 beträgt: |
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- bei einem Jahresverbrauch bis einschließlich 100.000 kWh/Jahr je Abnahme- stelle: |
0,151 ct/kWh |
| - für den über 100.000 kWh/a je Abnahmestelle hinausgehenden Anteil: |
0,05 ct/kWh |
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- für den über 100.000 kWh/a je Abnahmestelle hinausgehenden Anteil bei Eisenbahnstrukturunternehmen, bei Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs sowie bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Strom- kosten über 4% des Umsatzes im vergangenen Jahr bei Vorlage eines Wirt- schaftsprüfertestats: |
0,025 ct/kWh |
Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. |