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Grundversorger
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet in der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Dementsprechend wird folgende Feststellung für das Netzgebiet der Stadtwerke Pritzwalk GmbH getroffen:
Grundversorger für das Elektrizitätsversorgungsnetz im Zeitraum vom 01. Juli 2009 bis 30. Juni 2012 sind die Stadtwerke Pritzwalk GmbH.
Allgemeine Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Elektrizität
Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung mit Elektrizität bilden
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das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07.07.2005,
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die Grundversorgungsverordnung Strom (StromGVV) vom 26.10.2006,
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die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006,
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Der Grundversorgungstarif für die Versorgung von Haushaltskunden* mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung (§ 36 EnWG) entspricht dem
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Allgemeinen Tarif der Grundversorgung für die Lieferung von Strom local energy classic der Stadtwerke Pritzwalk
für die Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität.
Allgemeine Preise der Ersatzversorgung mit Elektrizität
Unsere Allgemeinen Preise für Letztverbraucher in der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG entsprechen den Allgemeinen Preisen von Haushaltskunden* in der Grundversorgung.
*Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. |