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Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlagen

Nachfolgend finden Sie Informationen des Netzbetreibers zur Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Pritzwalk GmbH:

Checkliste für die Anmeldung und Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen (EZA)
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Datenblatt für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen
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Hinweis für die Betreiber von Photovoltaikanlagen

Seit dem 1.Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Eine Ausnahme bilden nur Photovoltaikanlagen, deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbrauchen (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt.

Ein entsprechendes Formular zur Anmeldung von Photovoltaikanlagen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.


 
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