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Die Stadtwerke Pritzwalk GmbH bietet allen Kunden im Netzgebiet attraktive Stromprodukte für den Haushalts-, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Bedarf, sowohl im Rahmen der Grundversorgung - Allgemeine Tarife local energy classic - als auch als Sondervereinbarungen - Sondertarife local energy activ - zu besonders günstigen Konditionen.
Die Versorgung zum Allgemeinen Tarif bzw. den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung - local energy classic - erfolgt auf der Grundlage
- des § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG
) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S 1970),
- der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)
vom 26. Oktober 2006,
- einschließlich der Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV
und
- der Technischen Anschlussbedingungen
der Stadtwerke Pritzwalk GmbH.
Für alle Sondervereinbarungen im Rahmen der Sondertarife local energy activ gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen für die Lieferung und Abnahme von local energy activ Strom (Haushalts- und Gewerbebedarf, Wärmepumpen, Elektrische Wärmespeichersysteme) sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Pritzwalk GmbH.
Preisangaben
Alle angegebenen Preise der Grundversorgungs- und Sondertarife sind inklusive Stromlieferung, Netzdienstleistungen, Mess- und Abrechnungskosten, Stromsteuer, Umlagen nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), und Konzessionsabgabe entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Bruttopreise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer von 19%, Nettopreise ohne gesetzliche Umsatzsteuer von 19%.
Abrechnung und Bezahlung
Alle Tarife beinhalten eine monatliche Abschlagszahlung zum ersten Werktag des Monats. Hiervon abweichende Regelungen sind in begründeten Fällen auf Antrag möglich. Der monatliche Abschlag entspricht der anteiligen Höhe des zuletzt abgerechneten Jahresverbrauches. Auch hier kann bei Vorlage von sachlichen Gründen eine von dieser Regelung abweichende Abschlagshöhe zwischen dem Kunden und den Stadtwerken vereinbart werden. Bei Preisänderungen jeglicher Art innerhalb einer Abrechnungsperiode kann der Stromverbrauch ohne Ablesung der Zählerstände, unter Beachtung der saisonbedingten Verbrauchsschwankungen, maschinell ermittelt und abgerechnet werden. Vom Kunden selbst abgelesene Zählerstände werden von den Stadtwerken mit einer Frist von vier Wochen nach Stichtagsdatum berücksichtigt.
Zur Bezahlung wird vorzugsweise das Abbuchungsverfahren empfohlen. Kunden, die sich für Bareinzahlungen entscheiden, benutzen bitte die von den Stadtwerken zur Verfügung gestellten Überweisungsträger.
Elektronischer Datenaustausch
Informationen zum Lieferanten Stadtwerke Pritzwalk GmbH im Rahmen des elektronischen Datenaustausches finden Sie hier:
Datenblatt Lieferant Zertifikate 
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