Die Stadtwerke Pritzwalk GmbH bietet allen Kunden im Netzgebiet attraktive Erdgasprodukte für den Haushalts-, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Bedarf, sowohl im Rahmen der Grundversorgung - Allgemeine Tarife - als auch als Sondervereinbarungen - Sondertarife local gas activ - zu besonders günstigen Konditionen.
Die Versorgung zum Allgemeinen Tarif bzw. den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung - Allgemeiner Tarif - erfolgt auf der Grundlage
- des § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG
) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S 1970),
- der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV
) vom 26. Oktober 2006,
- einschließlich der Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV (EB GasGVV
) vom 01. August 2007 und
- der Technischen Anschlußbedingungen
der Stadtwerke Pritzwalk GmbH.
Für alle Sondervereinbarungen im Rahmen der Sondertarife local gas activ gelten die jeweiligen Vertragsbestimmungen für die Lieferung und Abnahme von local gas Erdgas sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Pritzwalk GmbH.
Preisangaben
Alle angegebenen Preise der Grundversorgungs- und Sondertarife sind inklusive Gaslieferung, Netzdienstleistungen, Mess- und Abrechnungskosten, Mineralölsteuer und Konzessionsabgabe entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Bruttopreise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer von 19%, Nettopreise ohne gesetzliche Umsatzsteuer von 19%.
Grundlagen der Abrechnung
Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Der Verbrauch in kWh wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des mittleren Brennwertes HS;n und der mittleren Zustandsgröße des Erdgases errechnet wird. Der Umrechnungsfaktor wird jährlich neu ermittelt. Das gelieferte Erdgas hat einen Brennwert von ca. 11,3 kWh/m³ (Qualität: H-Gas) mit der nach anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreite (DVGW-Arbeitsblatt G 260) und einen Meßdruck von ca. 22 mbar. Innerhalb der Tarif- und Sonderpreise wird der Kunde über die Bestabrechnung mit der jeweils günstigsten Preisstellung abgerechnet.
Bezahlung
Alle Tarife beinhalten eine monatliche Abschlagszahlung zum ersten Werktag des Monats. Hiervon abweichende Regelungen sind in begründeten Fällen auf Antrag möglich. Der monatliche Abschlag entspricht der anteiligen Höhe des zuletzt abgerechneten Jahresverbrauches. Auch hier kann bei Vorlage von sachlichen Gründen eine von dieser Regelung abweichende Abschlagshöhe zwischen dem Kunden und den Stadtwerken vereinbart werden. Bei Preisänderungen jeglicher Art innerhalb einer Abrechnungsperiode kann der Stromverbrauch ohne Ablesung der Zählerstände, unter Beachtung der saisonbedingten Verbrauchsschwankungen, maschinell ermittelt und abgerechnet werden. Vom Kunden selbst abgelesene Zählerstände werden von den Stadtwerken mit einer Frist von vier Wochen nach Stichtagsdatum berücksichtigt.
Zur Bezahlung wird vorzugsweise das Abbuchungsverfahren empfohlen. Kunden, die sich für Bareinzahlungen entscheiden, benutzen bitte die von den Stadtwerken zur Verfügung gestellten Überweisungsträger.