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Die Stadtwerke Pritzwalk GmbH betreibt ein örtliches Erdgasverteilernetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (EnWG), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 sowie der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 1. November 2006 allen Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Dabei kommen nachfolgende Vertragstypen zur Anwendung:
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag ermöglicht Lieferanten den Zugang zum örtlichen Gasverteilernetz der Stadtwerke Pritzwalk GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Netzzugang zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern.
Nachfolgend finden Sie den aktuellen Lieferantenrahmenvertrag (nach KOV IV) inklusive zugehöriger Anhänge als pdf-Datei:
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